AGB

AGB / Haftungsausschluss
Carsten Haufe und Karl Heinz Schönfelder Event-Academy GbR
Nachfolgend Event-Academy GbR genannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsverzicht
Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motorradschutzkleidung, sowie Integralhelm, Motorrad-Handschuhe und Stiefel (Schaftstiefel - keine Schuhe mit offenliegenden Schnürungen oder Turnschuhe) zu tragen. Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Die Teilnahme setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand). Mit Abgabe der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er in körperlicher und psychischer Hinsicht geeignet ist, an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, in zweifelhaft erscheinenden Fällen die körperliche und psychische Eignung zu überprüfen und ggfs. festzustellen, dass dem Teilnehmer bei Nichteignung die Teilnahme versagt wird. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Außerdem müssen die Teilnehmer den Anweisungen der Instruktoren stets Folge leisten. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit besonderer Rücksprache im Vorfeld der Veranstaltung mit der Organisation möglich. Sollten bei der Veranstaltung Foto‑ oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so erklären sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung auch im Internet, dieser Aufnahmen, durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden. Die Strecke muss zügig befahren werden. Anhalten, auf der Rennstrecke umdrehen, in Gegenrichtung oder rückwärts fahren ist verboten. Die Strecke darf von keiner Person überquert und die vom Sicherheitszaun begrenzte Zone nicht übertreten werden. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Das Ninja Academy Event und daraus abgeleitet Veranstaltungen haben zum Ziel, das Fahrkönnen und die Fahrzeugbeherrschung des Teilnehmers zu verbessern.


Anmeldung / Anmeldeschluss
Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss online (zurzeit noch nicht möglich) mit entsprechendem Anmeldeformular an den Veranstalter oder via E-Mail bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang dieser Teilnehmergebühr gültig. Anmeldeschluss ist drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Bei freien Teilnehmerplätzen können auch noch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden). Es gilt das Datum der Online-Anmeldung bzw. E-Mail-Eingang. Im Falle der Stornierung sind für die Berechnung aller Fristen
– auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. In jedem Falle werden bei einem Rücktritt eines Teilnehmers pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens Euro 50,- pro Person berechnet. Darüber hinaus stehen dem Veranstalter im Rücktrittsfall des Teilnehmers folgende Zahlungen zu: bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises, mindestens jedoch 50,- Euro Bearbeitungsgebühr, bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises, bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises, ab 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmepreises, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100 % des Teilnahmepreises. Erscheint der Teilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Veranstaltung, kündigt er am Tage des Trainingsbeginns oder aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind oder muss er von der Teilnahme am Training oder dessen Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält der Veranstalter den vollen Vergütungsanspruch.

Änderung / Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine Woche nach Anmeldeschluss vom Veranstalter abgesagt werden. Die Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme wie etwa höhere Gewalt, Sicherheitsgründe oder von Behörden angeordnete Maßnahmen dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, mit Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich verursachten Sach- und Vermögensschäden. 

Haftungsregelungen 
Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, 
und zwar gegen

• Event-Academy GbR Carsten Haufe und Karl Heinz Schönfelder 

• Kawasaki Motors Europe N.V. Niederlassung Deutschland

• Focused Events Limited

• Race Circuit Management Services SL 

• den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, die Rennstreckeneigentümer

• Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen 

• den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und 

• die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, 

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. 
 
Gegen 
• die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, 

• den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, 
Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes Training) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder für das Rennstreckentraining festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen. 

Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Event-Academy GbR nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

Versicherungen 
Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings sowie der Haftungsregelungen an der Veranstaltung teil. Es wird seitens des Veranstalters empfohlen, dass die Teilnehmer überprüfen, ob ausreichender Versicherungsschutz für die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken, insbesondere hinsichtlich seiner Unfallversicherung und der medizinischen Versorgung besteht und ggf. zusätzlicher Versicherungsschutz eingeholt wird. Für Veranstaltungen im Ausland ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportversicherung Pflicht.

Flaggensignale 
Jeder Teilnehmer hat sich über die gültigen Flaggensignale selbstständig zu informieren: Rote Flagge = Training ist abgebrochen, Runde langsam zu Ende fahren. Gelbe Flagge = Vorsicht, Geschwindigkeit reduzieren.
Bei beiden Flaggen = Absolutes Überholverbot. 

Entbindung von der Schweigepflicht, Datenschutz und Foto- und Filmaufnahmen 
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Fahrtleiter, Schiedsrichter, Strecken/Notarzt, und dem Versicherungs-Schadensbüro.

Ich/wir willige(n) ein, dass die Event Academy meine/unsere in den Antragsformularen sowie in den laufenden Veranstaltungen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet: Vertragsabwicklung, Übermittlung an Veranstalter und Hotels, statistische Zwecke und Veranstaltungswerbung.

Ich/wir willige(n) ein, dass
die Event Academy GbR und von ihm Beauftragte während der Veranstaltungssaison Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt, die mich/uns, meine/unsere Stimme oder mein/unser Fahrzeug (Motorrad) darstellen bzw. wiedergeben. Ich/wir räume(n) der Event-Academy GbR sowie den mit der Event-Academy GbR verbundenen Unternehmen und Serienpartnern kostenlos honorarfrei das zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, diese Aufnahmen in Printmedien, oder im Internet (auch im Rahmen von sozialen Netzwerken), im Fernsehen oder im Radio zum Zweck der Berichterstattung über oder Werbung für die Veranstaltungsreihe zu verwenden. Mit den Aufnahmen dürfen die Event-Academy GbR und die mit ihm verbundenen Unternehmen und Serienpartnern auch räumlich und zeitlich unbefristet für ihre anderen Leistungen werben.
Diese Einwilligungen können Sie jederzeit unter

Info@Kawasaki-Ninja-Academy.de wiederrufen 

Falls eine oder beide Einwilligungen nicht erteilt oder widerrufen wird ist eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen nicht (mehr) möglich.

Freistellungserklärung bei Film/Fotoproduktionen und Datenschutzhinweise 
Mit der Einsendung des Bildmaterials erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung durch die Event-Academy GbR. Darüber hinaus erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über die Veranstaltung, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print-, Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere Event-Academy GbR Internetauftritt und Facebook, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung.

Ich willige ferner ein, dass die Event-Academy GbR meine in den Antragsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet:

Veröffentlichung von Teilnehmerlisten (auch im Internet), Übermittlung an das gebuchte Hotel, Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung.
Zusätzlich bin ich damit einverstanden auch per eMail über weitere Veranstaltungen der
Event-Academy GbR informiert zu werden.

Hinweis 
Falls die Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an einer Veranstaltung der Event-Academy GbR
(Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich.

Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter info@Kawasaki-Ninja-Academy.de widerrufen. Wenn der Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich.

Carsten Haufe und Karl Heinz Schönfelder Event-Academy GbR 
Stand 01.07.2023