AGB / Haftungsausschluss
Carsten Haufe und Karl
Heinz Schönfelder Event-Academy GbR
Nachfolgend
Event-Academy GbR genannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsverzicht
Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motorradschutzkleidung, sowie
Integralhelm, Motorrad-Handschuhe und Stiefel (Schaftstiefel - keine Schuhe mit
offenliegenden Schnürungen oder Turnschuhe) zu tragen. Weiterhin verpflichten
sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von
Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit
beeinträchtigen, zu stehen. Die Teilnahme setzt ein Mindestmaß an persönlicher
Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand). Mit Abgabe der
Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er in körperlicher und psychischer
Hinsicht geeignet ist, an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen. Der
Veranstalter behält sich vor, in zweifelhaft erscheinenden Fällen die
körperliche und psychische Eignung zu überprüfen und ggfs. festzustellen, dass
dem Teilnehmer bei Nichteignung die Teilnahme versagt wird. Eine Rückerstattung
des Kaufpreises ist für den Fall der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen
ausgeschlossen. Außerdem müssen die Teilnehmer den Anweisungen der Instruktoren
stets Folge leisten. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der
Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte
Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Teilnahme von Minderjährigen ist
nur mit besonderer Rücksprache im Vorfeld der Veranstaltung mit der
Organisation möglich. Sollten bei der Veranstaltung Foto‑ oder Filmaufnahmen
der Teilnehmer gemacht werden, so erklären sie sich durch Anerkennung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung auch
im Internet, dieser Aufnahmen, durch den Veranstalter oder seine
Mitveranstalter einverstanden. Die Strecke muss zügig befahren werden.
Anhalten, auf der Rennstrecke umdrehen, in Gegenrichtung oder rückwärts fahren
ist verboten. Die Strecke darf von keiner Person überquert und die vom
Sicherheitszaun begrenzte Zone nicht übertreten werden. Jeder Teilnehmer muss
sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Das Ninja Academy Event und
daraus abgeleitet Veranstaltungen haben zum Ziel, das Fahrkönnen und die
Fahrzeugbeherrschung des Teilnehmers zu verbessern.
Anmeldung / Anmeldeschluss
Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss online (zurzeit noch nicht möglich) mit entsprechendem
Anmeldeformular an den Veranstalter oder via E-Mail bei gleichzeitiger
Entrichtung der Teilnehmergebühr erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang
dieser Teilnehmergebühr gültig. Anmeldeschluss ist drei Wochen vor Beginn der
Veranstaltung (Bei freien Teilnehmerplätzen können auch noch später eingehende
Anmeldungen berücksichtigt werden). Es gilt das Datum der Online-Anmeldung bzw.
E-Mail-Eingang. Im Falle der Stornierung sind für die Berechnung aller
Fristen
– auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der
schriftlichen Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. In jedem Falle werden bei
einem Rücktritt eines Teilnehmers pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von
mindestens Euro 50,- pro Person berechnet. Darüber hinaus stehen dem
Veranstalter im Rücktrittsfall des Teilnehmers folgende Zahlungen zu: bis 60
Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises, mindestens jedoch 50,-
Euro Bearbeitungsgebühr, bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des
Teilnahmepreises, bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des
Teilnahmepreises, ab 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des
Teilnahmepreises, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur
Veranstaltung 100 % des Teilnahmepreises.
Erscheint der Teilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Veranstaltung,
kündigt er am Tage des Trainingsbeginns oder aus Gründen, die nicht vom
Veranstalter zu vertreten sind oder muss er von der Teilnahme am Training oder
dessen Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält der Veranstalter den vollen
Vergütungsanspruch.
Änderung / Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die
Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine
Woche nach Anmeldeschluss vom Veranstalter abgesagt werden. Die
Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der Veranstalter behält
sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu
verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme wie etwa
höhere Gewalt, Sicherheitsgründe oder von Behörden angeordnete Maßnahmen dies
notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen
ausgeschlossen, mit Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich
verursachten Sach- und Vermögensschäden.
Haftungsregelungen
Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings
auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil-
und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der
Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit der Veranstaltung entstehen,
und zwar gegen
• Event-Academy GbR Carsten Haufe und Karl Heinz Schönfelder
• Kawasaki Motors Europe N.V. Niederlassung Deutschland
• Focused Events Limited
• Race Circuit
Management Services SL
• den Veranstalter, die
Sportwarte und Helfer, die Rennstreckeneigentümer
• Behörden, Renndienste,
Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen
• den Straßenbaulastträger,
soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu
benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
• die Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Gegen
• die anderen Teilnehmer (Bewerber,
Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
• den eigenen Bewerber,
der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen
zwischen Eigentümer, Halter,
Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und
eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit
der Veranstaltung (ungezeitetes Training) entstehen, außer für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises –
beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies gilt nur
soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des
Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten
gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher
als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender
Haftungsausschlussklausel unberührt. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung
eintretenden oder für das Rennstreckentraining festgestellten Verletzung bzw.
im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf
Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die
Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter
Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen
Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle
tätigen Offiziellen.
Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die Event-Academy GbR nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
teil.
Versicherungen
Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des
Rennstreckentrainings sowie der Haftungsregelungen an der Veranstaltung teil.
Es wird seitens des Veranstalters empfohlen, dass die Teilnehmer überprüfen, ob
ausreichender Versicherungsschutz für die mit der Veranstaltung verbundenen
Risiken, insbesondere hinsichtlich seiner Unfallversicherung und der
medizinischen Versorgung besteht und ggf. zusätzlicher Versicherungsschutz
eingeholt wird. Für Veranstaltungen im Ausland ist eine zusätzliche
Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportversicherung Pflicht.
Flaggensignale
Jeder Teilnehmer hat sich über die gültigen Flaggensignale selbstständig zu
informieren: Rote Flagge = Training ist abgebrochen, Runde langsam zu Ende
fahren. Gelbe Flagge = Vorsicht, Geschwindigkeit reduzieren.
Bei beiden Flaggen = Absolutes Überholverbot.
Entbindung von der Schweigepflicht, Datenschutz und Foto- und Filmaufnahmen
Im Falle einer im Laufe
der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von
gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer
oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende
alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie
selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen
Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Fahrtleiter, Schiedsrichter, Strecken/Notarzt,
und dem Versicherungs-Schadensbüro.
Ich/wir willige(n) ein, dass die Event Academy meine/unsere in den
Antragsformularen sowie in den laufenden Veranstaltungen erhobenen Daten für
folgende Zwecke verwendet: Vertragsabwicklung, Übermittlung an Veranstalter und
Hotels, statistische Zwecke und Veranstaltungswerbung.
Ich/wir willige(n) ein, dass
die Event
Academy GbR und von ihm Beauftragte während der Veranstaltungssaison Foto-,
Film- und Tonaufnahmen erstellt, die mich/uns, meine/unsere Stimme oder
mein/unser Fahrzeug (Motorrad) darstellen bzw. wiedergeben. Ich/wir räume(n) der
Event-Academy GbR sowie den mit der Event-Academy GbR verbundenen Unternehmen
und Serienpartnern kostenlos honorarfrei das zeitlich und räumlich unbefristete
Recht ein, diese Aufnahmen in Printmedien, oder im Internet (auch im Rahmen von
sozialen Netzwerken), im Fernsehen oder im Radio zum Zweck der
Berichterstattung über oder Werbung für die Veranstaltungsreihe zu verwenden.
Mit den Aufnahmen dürfen die Event-Academy GbR und die mit ihm verbundenen
Unternehmen und Serienpartnern auch räumlich und zeitlich unbefristet für ihre
anderen Leistungen werben.
Diese Einwilligungen können Sie jederzeit unter
Info@Kawasaki-Ninja-Academy.de wiederrufen
Falls eine oder beide
Einwilligungen nicht erteilt oder widerrufen wird ist eine Teilnahme an diesen
Veranstaltungen nicht (mehr) möglich.
Freistellungserklärung bei Film/Fotoproduktionen und Datenschutzhinweise
Mit der Einsendung des Bildmaterials erklärt der Teilnehmer sein
Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder
Veröffentlichung durch die Event-Academy GbR. Darüber hinaus erklären die
Teilnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten
während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-,
öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und
Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen
oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die
Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über die
Veranstaltung, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print-, Radio-, TV- und
Onlinemedien, wie insbesondere Event-Academy GbR Internetauftritt und Facebook,
auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der
Veranstaltungsbewerbung.
Ich willige ferner ein, dass die Event-Academy GbR meine in den
Antragsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet:
Veröffentlichung von Teilnehmerlisten (auch im Internet), Übermittlung an das
gebuchte Hotel, Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung.
Zusätzlich bin ich damit einverstanden auch per eMail über weitere
Veranstaltungen der
Event-Academy GbR informiert zu werden.
Hinweis
Falls die Einwilligung
nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an einer Veranstaltung der Event-Academy
GbR
(Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich.
Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter info@Kawasaki-Ninja-Academy.de widerrufen. Wenn der
Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert
der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist,
diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich
abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des
vollständigen Namens und Anschrift erforderlich.
Carsten Haufe und Karl Heinz Schönfelder Event-Academy GbR
Stand 01.07.2023